DEI Regulations 2025

Ein Überblick der aktuellen Regulierungen der Schweiz und der USA

«Don’t» GetDiversity

Seit 2007 setzen wir uns für mehr Diversität in Schweizer Verwaltungsräten ein. In diesen 18 Jahren hat sich vieles bewegt.

 

Während in den vergangenen Jahren weltweit bedeutende Fortschritte erzielt wurden, mehren sich zuletzt politische Signale und Massnahmen, die auf eine Rückabwicklung von Diversitäts- und Gleichstellungsbemühungen hindeuten. In diesem Kontext werden wir derzeit vermehrt von Medien und Unternehmen kontaktiert, die unsere Einschätzung zur aktuellen Lage und deren Auswirkungen auf DEI-Strategien (Diversity, Equity & Inclusion) einholen möchten.

 

Für uns ist Diversität bunt, vielfältig und facettenreich. Doch in einer Zeit, in der Debatten zunehmend in Schwarz und Weiss geführt werden, wird es schwierig, Zwischentöne sichtbar zu machen. Zunächst müssen wir lernen, die Sprache dieser neuen Polarisierung zu verstehen – erst dann können wir die Entwicklungen einordnen und konstruktiv darauf reagieren.

 

Börsenkotierte Schweizer Unternehmen, die in den USA tätig sind oder Geschäftsbeziehungen mit US-Bundesbehörden unterhalten, sehen sich mit einem besonders verzwickten Dilemma konfrontiert: Einerseits verpflichtet sie Art. 734f OR dazu, bei Nichteinhaltung der Geschlechterrichtwerte die Gründe sowie die geplanten Massnahmen zur Verbesserung offenzulegen. Andererseits müssen sie sicherstellen, dass ihre DEI-Programme nicht gegen die Bestimmungen der US Executive Order 14173 vom 21. Januar 2025 verstossen, welche bestimmte Formen von Gleichstellungs- und Diversitätsmassnahmen als diskriminierend einstuft:

Art. 734f OR vom 1. Januar 2021

Sofern nicht jedes Geschlecht mindestens zu 30 Prozent im Verwaltungsrat und zu 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten ist, sind im Vergütungsbericht bei Gesellschaften, welche die Schwellenwerte gemäss Artikel 727 Absatz 1 Ziffer 2 überschreiten, anzugeben:

 

  1. die Gründe, weshalb die Geschlechter nicht wie vorgesehen vertreten sind; und
  2. die Massnahmen zur Förderung des weniger stark vertretenen Geschlechts.

 

Link (Fedlex): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_734_f

Executive Order 14173 vom 21. Januar 2025

Today, […] agencies, and institutions of higher education have adopted and actively use dangerous, demeaning, and immoral race- and sex-based preferences under the guise of so-called “diversity, equity, and inclusion” (DEI)
[…]
I further order all agencies to enforce our longstanding civil-rights laws and to combat illegal private-sector DEI preferences, mandates, policies, programs, and activities.

 

Link (Federal Register): https://www.federalregister.gov/documents/2025/01/31/2025-02097/ending-illegal-discrimination-and-restoring-merit-based-opportunity

Fazit für börsenkotierte Unternehmen gemäss Art. 734f OR:
Nur wer die Geschlechterrichtwerte erfüllt, kann den Reportingpflichten entgehen – und damit das Spannungsfeld zwischen Schweizer Vorgaben und der US Executive Order vermeiden. Derzeit gilt: Wer die Richtwerte erfüllt, muss nichts begründen und keine DEI-Massnahmen offenlegen.